Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
§ 1 Urheberrecht
- Bei jeder Nutzung der Werke ist der Name der/des Künstlerin/Künstlers (Urheberin/Urhebers) zu nennen.
- Jede Nutzung und Verwertung des Werks ist nur nach Unterrichtung und mit Zustimmung der/des Künstlerin/Künstlers erlaubt und gilt nur für die vereinbarte Dauer und den vereinbarten Zweck. Mit dem Besitz des Werkes sind – sofern nicht anders vereinbart – keine Verwertungs- oder Nutzungsrechte nach dem Urheberrechtsgesetz verbunden; dies gilt insbesondere für das öffentliche Ausstellen.
- Für jede Nutzung oder Verwertung der Werke hat die/der Künstlerin/Künstler Anspruch auf angemessene Vergütung (§ 32 UrhG).
- Im Zusammenhang mit einer Ausstellung ist das Recht zur aktuellen Berichterstattung über das Werk eingeräumt, ebenso das Recht zur Abbildung des Werkes auf Plakat, Einladung, im Internet sowie im Katalog.
- Zur Werknutzung überlassene Unterlagen (Fotos, Dias, Texte u.a.) dürfen nur mit Einverständnis der/des auf den Unterlagen genannten Künstlerin/Künstlers und unter Nennung ihres/seines Namens veröffentlicht werden.
- Das Folgerecht (§ 26 UrhG) und das Zugangsrecht (§ 25 UrhG) werden anerkannt. Darüber hinaus besteht die Verpflichtung, der/dem Künstlerin/Künstler das Werk vorübergehend zur Nutzung (z.B. für Ausstellungen) zu überlassen, soweit es zumutbar ist.
§ 2 Pflichten und Leistungen der/des Künstlerin/Künstlers
2.1 Die/Der Künstlerin/Künstler versichert, dass sich das Werk in ihrem/seinem alleinigen Eigentum befindet und frei von Rechten Dritter ist. Sie/Er versichert darüber hinaus, dass das Werk eine eigenständige Arbeit von ihr/ihm ist.
2.2 Übergabe: Die/Der Künstlerin/Künstler ist verpflichtet, das Werk zum vereinbarten Termin in einwandfreiem Zustand und eindeutig bezeichnet zu übergeben.
2.3 Haftung: Die/Der Künstlerin/Künstler haftet nur für Schäden, die sie/er oder ihre/seine Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführen.
2.4 Garantie/Wartung/Reparatur: Garantieleistungen der/des Künstlerin/Künstlers für künstlerische Gestaltung sind ausgeschlossen, sofern im Vertrag nicht anders vereinbart. Wartungsverpflichtungen werden nicht übernommen, es sei denn, sie werden gesondert vereinbart und alle damit verbundenen Kosten werden von der / vom Nutzerin/Nutzer getragen und der/dem Künstlerin/Künstler gesondert vergütet. Der/dem Künstlerin/Künstler ist es vorbehalten, eine erforderliche Restaurierung oder Reparaturen gegen angemessenes Entgelt vorzunehmen. Nimmt die/der Künstlerin/Künstler die Restaurierung oder Reparaturen nicht selbst vor, so gibt sie/er verbindliche Hinweise zu ihrer Art und Ausführung.
2.5 Zusätzliche Leistungen der/des Künstlerin/Künstlers: Zusätzliche Leistungen werden gesondert vergütet. Bei Bedarf ist ein Kostenvoranschlag vorzulegen.
2.6 Werke zur Miete werden von der/dem Nutzerin/Nutzer selbstständig aufgehängt. Diese/r ist ebenso verantwortlich für die vor Ort befindlichen Wände.
2.7 Veranstaltungen: Ist für eine Präsentation des Werkes die Anwesenheit der/des Künstlerin/Künstlers gewünscht, so ist sie/er dazu bereit, sofern der Termin rechtzeitig vereinbart wurde.
§ 3 Pflichten und Leistungen der/des Nutzerin/Nutzers
3.1 Versicherungen: Der Versicherungswert entspricht dem Verkaufswert und ist von der/dem Künstlerin/Künstler und der/dem Nutzerin/Nutzer einvernehmlich festzulegen. Die/Der Nutzerin/Nutzer trägt die Kosten der anfallenden Versicherungen in voller Höhe. Die Versicherung muss nachgewiesen werden.
3.2 Transport/Transportversicherung Die Kosten für den sachgemäßen Hin- und Rücktransport der Werke sowie deren Versicherung (»von Nagel zu Nagel«) sind in voller Höhe von der/dem Nutzerin/Nutzer zu übernehmen.
3.3 Vernichtung/Zerstörung/Diebstahl/Beschädigung/witterungsbedingte Schädigung des Werkes: Die/Der Nutzerin/Nutzer trifft alle erforderlichen, technisch möglichen und zumutbaren Vorkehrungen, um Schaden, Diebstahl etc. am Werk zu verhindern Bei einer Vernichtung oder Zerstörung des Werkes ist die/der Nutzerin/ Nutzer bzw. Eigentümerin/ Eigentümer verpflichtet, die/den Künstlerin/Künstler unverzüglich zu unterrichten; das Recht der/des Künstlerin/Künstlers zur Geltend-machung eines Schadensersatzes wird hierdurch nicht berührt.
3.4 Beabsichtigte Vernichtung durch die/den Eigentümerin/Eigentümer: Bei beabsichtigter Vernichtung des Werkes ist die/der Eigentümerin/Eigentümer verpflichtet, die/den Künstlerin/Künstler vorab zu unterrichten und mit ihr/ihm eine einvernehmliche Regelung herbeizuführen, z. B. das Werk der/dem Künstlerin/Künstler kostenfrei zurückzugeben.
3.5 Reisekosten: Die notwendigen Reisekosten, Kosten für Übernachtungen sowie Mehraufwendungen der/des Künstlerin/Künstlers zur Erfüllung des Vertrages werden gegen Nachweis erstattet.
3.6 Präsentation/technische Voraussetzungen: Über Art und Umfang der Präsentation entscheiden Künstlerin/Künstler und Nutzerin/Nutzer einvernehmlich.
3.7 Katalog: Die Kosten für einen Katalog werden von der/dem Nutzerin/Nutzer getragen. Wenn Kostenbeteiligung der/des Künstlerin/Künstlers vereinbart wird, kann diese mit Kunstwerken geleistet werden. Leistungen, die von der/dem Künstlerin/Künstler bei der Herstellung des Katalogs erbracht werden, werden in Rechnung gestellt. Die Festlegung der Auflage sowie die Herstellung/Ausführung des Katalogs erfolgt in Absprache und im Einvernehmen mit der/dem Künstlerin/Künstler. Die/Der Künstlerin/Künstler erhält einen angemessenen Teil der Auflage zur eigenen Verfügung.
3.8 Veranstaltungen: Ist für eine Präsentation des Werkes die Anwesenheit der/des Künstlerin/Künstlers gewünscht, werden die dafür anfallenden Kosten von der/dem Nutzerin/Nutzer getragen; gleiches gilt auch für alle Folgeveranstaltungen.
3.9 Rückgabe: Wird das Werk der/dem Nutzerin/Nutzer nur vorübergehend überlassen, so ist sie/er verpflichtet, es unverzüglich in einwandfreiem Zustand nach Vertragsende zurückzugeben. Eine Verlängerung der Überlassungsfrist bedarf der Einwilligung der/des Künstlerin/ Künstlers. Ein für die Überlassung vereinbartes Honorar erhöht sich in diesem Fall zeitanteilig; der Erhöhungsbetrag wird mit Beginn der Verlängerung fällig.
§ 4 Zahlungsbedingungen
4.1 Sämtliche Ansprüche der/des Künstlerin/Künstlers auf Zahlung sind fällig je zur Hälfte bei Vertragsabschluss und bei Erbringung der von der / vom Künstlerin/ Künstler geschuldeten Leistung. Sie sind zahlbar ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen.
4.2 Sämtliche Vergütungen und Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
4.3 Bis zur vollständigen Begleichung des Gesamtpreises verbleibt das Kunstwerk im Eigentum der/des Künstlerin/Künstlers.
4.4 Nichtgefallen« der Ausführung kann nicht zu einer Minderung der Vergütung führen.
4.5 Die gesetzliche Künstlersozialversicherungsabgabe trägt die/der Nutzerin/Nutzer, sofern sie/er abgabepflichtig ist.
§ 5 Aufhebung und Kündigung von Verträgen
5.1 Aufhebung und Kündigung bedürfen der schriftlichen Form.
5.2 Im Falle Kündigung durch die/den Nutzerin/Nutzers wird ein Honorar für die nicht zur Nutzung übernommene Arbeit fällig. Dieses beträgt mindestens 50 Prozent des vereinbarten Honorars zuzüglich der nachgewiesenen Materialkosten.
5.3 Im Falle der Kündigung durch die/den Künstlerin/Künstler ist die Rückzahlung der bis zum Zeitpunkt der Kündigung gezahlten Vergütungen ausgeschlossen.
5.4 Bei einer Absage wegen Krankheit der/des Künstlerin/Künstlers ist ein ärztliches Attest beizubringen. Die Rückzahlung bereits gezahlter Vergütungen ist ausgeschlossen.